Auf Grund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg bitten wir um Beachtung der folgende Auflagen:
Zutritt nur nach „3G“ möglich:
- Geimpft: vollständige Impfung (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen). – Impfnachweis erforderlich
- Genesen: gültiger Genesenenschein erforderlich
- Getestet: negativer Antigen-Schnelltest (Schnelltest / nicht älter als 24 Stunden) oder negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Maskenpflicht:
- Vorgeschrieben ist das Tragen von medizinischen/OP- oder FFP2-Masken. Diese dürfen nur am Platz abgenommen werden
Teilnahme:
- Zutritt NUR für Mitglieder möglich
- Die Ausgabe der Mitgliedsausweise 21/22 erfolgt vor Ort. – Zur Legitimation bitten wir um Vorlage des Personalausweises